Änderungen der Zulassung von KFZ

Neue Regeln gelten ab Anfang März '07

Aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung ändert sich bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen nach Angabe des Kreises Soest zum 1. März einiges.
Wer ein Fahrzeug an- oder abmelden möchte, muss sich künftig an die Zulassungsstelle seines Hauptwohnsitzes wenden. Das gilt unabhängig davon, wo das Fahrzeug seinen Standort hat. Für juristische Personen, Gesellschaften, Vereine, Gewerbetreibende und Freiberufler ist diejenige Zulassungsstelle zuständig, in deren Bereich der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung liegt.
Weiter informiert die Abteilung Kfz-Zulassungen und Führerscheine des Kreises Soest, dass die bisherigen vorübergehenden und endgültigen Stillegungen durch die so genannte Außerbetriebsetzung abgelöst werden. Anders als früher wird dabei das Kennzeichen nicht mehr für 18 Monate gesperrt, sondern sofort wieder freigegeben. Wer sein Fahrzeug innerhalb von zwölf Monaten erneut auf seinen Namen zulassen möchte, kann das Kennzeichen reservieren lassen.
Für eine Wiederzulassung reicht künftig in vielen Fällen die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere - und gegebenenfalls eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung. Die so genannte Ganz- oder Vollabnahme nach Paragraph 21 der StVZO ist nur noch nötig, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise mehr vorhanden sind. Neufahrzeuge müssen in der Regel nicht mehr zur Anmeldung mitgebracht werden. Wer allerdings privat ein Neufahrzeug im Ausland kauft, muss dieses weiterhin bei der Zulassung zur Identifizierung vorführen. Kein Fahrzeug neu oder wiederzulassen kann künftig, wer noch Gebührenschulden bei der Zulassungsstelle hat. Zuerst müssen die alten Kosten -gegebenenfalls an Ort und Stelle - beglichen werden.
Veränderungen gibt es auch bei einigen Sonderkennzeichen. So erhalten etwa Oldtimer ab März nur dann historische Kennzeichen [Zusatz "H" hinter dem Kennzeichen) oder rote Oldtimerkennzeichen (07er-Kennzeichen), wenn sie vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind. Außerdem muss der Halter ein spezielles Gutachten einer anerkannten Prüforganisation vorlegen.
Die Feinstaubplaketten zur bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen je nach Schadstoffgruppe sind wegen Lieferengpässen bei den Spezialdruckereien im gesamten Bundesgebiet voraussichtlich erst ab nächster Woche bei den Zulassungsstellen des Kreises in Soest und Lippstadt und beim Bürgerservice im Kreishaus in Soest erhältlich. Eine Ausgabe ab dem 1. März ist daher nicht möglich. Vor Mitte dieses Jahres sei ohnehin nicht mit der Einrichtung von Umweltzonen zu rechnen, so dass es bis zu diesem Zeitpunkt auch zu keinen Verkehrsverboten kommen könne, so der Kreis. Vorgelegt werden muss für die Plakette die Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein.
Infos auf www.kreis-soest.de.

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