Aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung ändert sich bei
der Zulassung von Kraftfahrzeugen nach Angabe des Kreises Soest zum 1.
März einiges.
Wer ein Fahrzeug an- oder abmelden möchte, muss sich künftig
an die Zulassungsstelle seines Hauptwohnsitzes wenden. Das gilt unabhängig
davon, wo das Fahrzeug seinen Standort hat. Für juristische Personen,
Gesellschaften, Vereine, Gewerbetreibende und Freiberufler ist diejenige
Zulassungsstelle zuständig, in deren Bereich der Firmensitz oder eine
beteiligte Niederlassung liegt.
Weiter informiert die Abteilung Kfz-Zulassungen und Führerscheine
des Kreises Soest, dass die bisherigen vorübergehenden und endgültigen
Stillegungen durch die so genannte Außerbetriebsetzung abgelöst
werden. Anders als früher wird dabei das Kennzeichen nicht mehr für
18 Monate gesperrt, sondern sofort wieder freigegeben. Wer sein Fahrzeug
innerhalb von zwölf Monaten erneut auf seinen Namen zulassen möchte,
kann das Kennzeichen reservieren lassen.
Für eine Wiederzulassung reicht künftig in vielen Fällen
die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere - und gegebenenfalls eine neue
Haupt- und Abgasuntersuchung. Die so genannte Ganz- oder Vollabnahme nach
Paragraph 21 der StVZO ist nur noch nötig, wenn für das Fahrzeug
keine Datennachweise mehr vorhanden sind. Neufahrzeuge müssen in der
Regel nicht mehr zur Anmeldung mitgebracht werden. Wer allerdings privat
ein Neufahrzeug im Ausland kauft, muss dieses weiterhin bei der Zulassung
zur Identifizierung vorführen. Kein Fahrzeug neu oder wiederzulassen
kann künftig, wer noch Gebührenschulden bei der Zulassungsstelle
hat. Zuerst müssen die alten Kosten -gegebenenfalls an Ort und Stelle
- beglichen werden.
Veränderungen gibt es auch bei einigen Sonderkennzeichen. So erhalten
etwa Oldtimer ab März nur dann historische Kennzeichen [Zusatz "H" hinter
dem Kennzeichen) oder rote Oldtimerkennzeichen (07er-Kennzeichen), wenn
sie vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind. Außerdem
muss der Halter ein spezielles Gutachten einer anerkannten Prüforganisation
vorlegen.
Die Feinstaubplaketten zur bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Pkw,
Lkw und Bussen je nach Schadstoffgruppe sind wegen Lieferengpässen
bei den Spezialdruckereien im gesamten Bundesgebiet voraussichtlich erst
ab nächster Woche bei den Zulassungsstellen des Kreises in Soest und
Lippstadt und beim Bürgerservice im Kreishaus in Soest erhältlich.
Eine Ausgabe ab dem 1. März ist daher nicht möglich. Vor Mitte
dieses Jahres sei ohnehin nicht mit der Einrichtung von Umweltzonen zu
rechnen, so dass es bis zu diesem Zeitpunkt auch zu keinen Verkehrsverboten
kommen könne, so der Kreis. Vorgelegt werden muss für die Plakette
die Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein.
Infos auf
www.kreis-soest.de.